Ihr Wildtiermanager für die Region Donau-Iller | Baden-Württemberg:
Landkreis Biberach, Alb-Donau-Kreis, Stadtkreis Ulm.
Ich kümmere mich um Ihre „wilden Probleme“ bei ungebetenen Wildtieren im Siedlungsraum.
Ob Haus, Garten, Firma, Park, Schwimmbad oder Golfplatz, wo für den Jagdpächter die Jagd im befriedeten Bezirk untersagt ist, bin ich Ihr Ansprechpartner für das Wildtiermanagement im urbanen Raum.
Oliver A. Berstecher | Wildtiermanager
amtlich anerkannter Stadtjäger gemäß § 13a JWMG
amtlich anerkannter Wildtierschützer gemäß § 48 Abs. 2 JWMG
verifizierter Sachverständiger (DGuSV) für Wildtiermanagement nach §§ 5, 13a JWMG
verifizierter Sachverständiger (DGuSV) für Waffen und Munition
eingetragener Sachverständiger beim DGA (Deutsche Gutachterauskunft)
Immer mehr Wildtiere dringen in Wohngebiete ein. Nicht immer nur zur Freude von uns tierliebenden Menschen, die gerne hin und wieder wilde Tiere beobachten. Unter gewissen Umständen verursachen sie auch extreme Schäden, Schmutz und Gerüche. Auch das Thema Krankheiten spielt eine wichtige Rolle. Hier kommt der Stadtjäger ins Spiel. Ich berate Sie und sorge für eine auf Sie zugeschnittene Lösung Ihrer speziellen „Wildtier-Probleme“.
Ich lege besonderen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den lokalen Jagdpächtern, Polizei, Feuerwehr sowie den Ordnungsämtern der Gemeinden und zuständigen Stellen im Landratsamt. Insbesondere dem Naturschutzamt, der unteren Jagdbehörde und den Wildtierbeauftragten des Landkreises.
Alle meine Tätigkeiten erfolgen auf Grundlage des Paragrafen 13a des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) Baden – Württemberg sowie weiterer einschlägigen Vorschriften, Verordnungen und Erlasse.
Als vom Landratsamt landesweit anerkannter Stadtjäger gemäß § 13a JWMG habe ich das notwendige Know-how und die Berechtigung als Stadtjäger für Sie tätig zu sein, wenn es sich um Wildtiere die dem Baden-Württembergischen Jagdrecht unterliegen handelt. Hierzu zählen Füchse, Marder, Rabenkrähen, Hasen, Rehe, Wildschweine und verschiedene Gänsearten. Im Besonderen invasive Tierarten (Neozoen, eingewanderte, gebietsfremde Arten), die auch unserer Fauna und Flora schaden. Hierzu zählen z.B. Waschbären, Marderhunde, Nutrias, Nil- und Kanadagänse.
Eine Bejagung von Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen ist im befriedeten Bezirk grundsätzlich nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes möglich. Mit der Einsetzung der Stadtjäger durch die Kommune entfällt die Notwendigkeit der Genehmigung im Einzelfall.
Nach §13a JWMG bin ich derzeit eingesetzt in den Kommunen: Laupheim, Baustetten, Bihlafingen, Obersulmetingen, Untersulmetingen, Schnürpflingen, Ammerstetten, Beuren, Illerrieden, Wangen und Dorndorf.
Auch wenn sich Ihr spezielles Problem nicht im Bereich meiner derzeitigen Einsetzungen befindet, kann ich für Sie tätig werden. Beratend immer und bei jagdlicher Einsetzung mit behördlicher Ausnahmegenehmigung, die dann im Einzelfall eingeholt werden muss.
Aufgaben im Wildtiermanagement – Beratung, Präventation und Jagd im befriedeten Bezirk
Wildtiermonitoring, Aufklärung und Beratung, Wildtierbestätigung, Konfliktprävention, Lösungsvorschläge, Vergrämung / Vertreibung, Lebendfang, Sicherung, Umsiedlung oder Entnahme von Wildtieren.
Stadtjäger | Wildtiermanagement – ein wildpassion special der bms
Region Donau-Iller | Baden-Württemberg
Oliver A. Berstecher | WILDTIERMANAGEMENT
Mittelstraße 43 | 88471 Laupheim
www.stadtjaeger-wildtiermanagement.de
Email: wildtiermanagement@gmx.de | Telefon: 0178 5225342 | Telefax: +49 7392 92798-41
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